Wenn es um die Rente (aber auch um andere Sozialversicherungen) geht, gibt es zwei grundsätzliche Varianten, um diese zu finanzieren: Kapitaldeckungsverfahren und Umlagerungsverfahren. Doch was ist eigentlich der Unterschied der beiden Verfahren und welches ist für die kommende demographische Herausforderung besser gerüstet?
Stellen wir uns die Schweiz als Mehr-Generationen-Haus vor. Bei der Rente im Umlagerungsverfahren zieht sich die alte Generation in die obere Wohnung zurück und überlässt die unteren Stockwerke der jüngeren, arbeitenden Generation. Diese wiederum anerkennt, dass es die ältere Generation gewesen ist, welche das Haus aufgebaut hat, und sorgt deswegen dafür, dass die ältere Generation auch weiterhin ein Auskommen hat.
Im Kapitaldeckungsverfahren besteht die ältere Generation darauf, dass sie das Haus aufgebaut hat und es deshalb ihr alleine gehört. Die jüngere, arbeitende Generation darf aber darin wohnen, solange sie dafür Miete abdrückt.
In beiden Fällen ist es die arbeitende Generation, welche für die Rente aufkommen muss. Das ganze nennt sich die Mackenroth-These. Der Unterschied besteht also hauptsächlich darin, wie viel Vertrauen wir in die Generation unserer Kinder haben und wie viel wir für die Verwaltung der Renten aufbringen wollen. Die Kosten der AHV sind rund 1 Milliarde Franken pro Jahr, bei gleichzeitigen Leistungen von knapp 34 Milliarden Franken (2008; Quelle), was etwa 3% Kosten ergibt. Die 2.Säule Kostet uns im Jahr rund 5.7 Milliarden Franken (2005-2009; Quelle) bei gleichzeitigen Leistungen in der Höhe von 32 Milliarden Franken (2013?;Quelle), was Kosten von 18% ergeben würde. Und wie gesagt, das demographische Problem wird von keinen Verfahren getackelt.