Sei es Liestal, Altdorf, Schaffhausen oder letztes Wochenende Rapperswil. Die Coronademos geben Anlass zu Diskussion, vor allem auch das Verhalten von Behörden und Polizei.
Nach der Demonstration in Liestal, bei welcher die Auflagen grundsätzlich nicht eingehalten wurden, entzogen die jeweils zuständigen Behörden den nachfolgenden Demos die Bewilligung. Während die Urner Polizei eine Kundgebung teilweise unterband, liessen die Schaffhauser und St.Galler Polizei die Teilnehmer*innen gewähren. Auch diesen Veranstaltungen war gemein, dass die Auflagen (der inzwischen zurückgezogenen Bewilligung) ignoriert wurden.
Persönlich kann ich den Forderungen der Demonstrationsteilnehmer*innen wenig bis gar nichts abgewinnen. Jedoch sind die Coronaauflagen aktuell und müssen als solche auch diskutiert werden. Unabhägig davon, wie die Faktenlage (in diesem Fall zum Virus, seiner Verbreitung und Folgen) aussieht, kann man aufgrund dieser zu verschiedenen Schlüssen kommen, was angemessene Reaktionen sind. Wer einzelne Massnahmen als alternativlos sieht, hat in meinen Augen Politik nicht verstanden. In einer Demokratie gehört es dazu, dass sie jeder zum Thema äussern kann. Dies betrifft vor allem auch die Äusserung im öffentlichen Raum, gerade in einer Zeit, in welcher wir uns immer mehr in privaten Räumen bewegen.*
In meinen Augen muss es deshalb immer möglich sein, Demonstrationen durchzuführen, ob bewilligt oder nicht. Dies gilt auch im Rahmen der Coronamassnahmen. Dass die Polizei nicht eingeschritten ist in Schaffhausen und Rapperswil, unterstütze ich ausdrücklich. Verbrüderung der Polizei mit Demonstrationsteilnehmer*innen, wie wir sie in Rapperswil gesehen haben, ist jedoch problematisch.
Was ich aber nicht verstehe, ist die Nichtdurchsetzung von Gesetzen. Die Teilnahme an einer Demo ist kein Freipass für Gesetzlosigkeit. Das gilt beispielsweise bei Sachbeschädigung. Wer solche verursacht, ist zu bestrafen. Aber das gilt auch bei den Coronamassnahmen. Diese wurden auf dem demokratisch dafür vorgesehenen Weg erlassen, um dem verfassungsmässigen Schutz des Lebens und der Unversehrtheit nachzukommen. Wie anfänglich gesagt, ob diese Massnahmen dafür richtigen sind, sei dahingestellt, aber sie wurden auf dem vorgesehenen Weg erlassen.
Man könnte nun damit argumentieren, dass ja gerade diese Massnahmen Thema der Demonstration waren. Klar, aber dies gibt nicht das Recht, dagegen zu verstossen. Genau so wenig darf man an einer Drogenlegalisierungsdemo einen Verkaufsstand für Heroin oder Speed betreiben.
Zusammenfassung: Ich unterstütze, dass Coronademos durchgeführt werden können, auch wenn ich anderer Meinung bin. Unverständlich ist für mich jedoch, dass die Nichteinhaltung der Regeln (Abstand, Masken) konsequenzfrei bleibt.
*ja, im Internet ist jeder Raum grundsätzlich privat, egal wie er sich anfühlt. Aber das ist ein anderes Thema.